Unsere Leistungen als Verwalter nach dem Wohnungseigentumgesetz umfassen (Auszug):
Durchführung von Eigentümerversammlungen (lt. WEG vorgeschrieben) konsequente und zeitnahe Umsetzung gefasster Beschlüsse.
Erstellung des Wirtschaftsplans für das jeweilige laufende Rechnungsjahr.
Die Abrechnung der Kosten der laufenden Verwaltung und deren Umlage auf die einzelnen Eigentümer, wobei eine evtl. Unter-, bzw. Überdeckung zum Ende eines Wirtschaftsjahres durch Nach- oder Rückzahlungen ausgeglichen und somit etwaige Verluste des laufenden Jahres nicht in die nächsten Jahre übertragen werden.
Auszahlungen der Guthaben aus der Einzeljahresabrechnung, bzw. Anforderung der Nachzahlungen.
Regelmäßige Informationsgespräche mit dem Verwaltungsbeirat über Belange des Gemeinschaftseigentums überwiegend vor Ort.
Abschluss der Wartungsverträge für haustechnische Anlagen, wie z. B. für Aufzug, Heizung, Wasserenthärtungsanlagen u.a.
Wiederkehrende Überprüfung der bestehenden Verträge hinsichtlich ihrer Aktualität. (Preis-/Leistungsverhältnis)
Einstellung, Dienstplaneinteilung und Überwachung von Hauswarten und sonstigen Hilfskräften einschließlich Führung der Lohn- und Sozialabgabekonten.
Überwachung der Einhaltung der Hausordnung. Unverzügliche Ahndung von Verstößen bis hin zu Abmahnungen und/oder Unterlassungsklagen.
Vorbereitungs- und Überwachungsarbeiten im Rahmen der Instandhaltung/Instandsetzung. (Einholen und Auswerten von Kostenvoranschlägen, Rechnungsprüfung etc.)
Die Buchhaltung und Abrechnung erfolgen über ein IBM-Hausverwaltungsprogramm jeweils nach der aktuellen Rechtsprechung. Zeitnahe Belegerfassung, Hausgeldlisten und/oder der Stammdaten.
Laufende Überwachung der Hauskassenvorauszahlungen. Mahnen bis hin zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens für rückständige Wohngelder. Begleitung gerichtlicher Auseinandersetzungen bis hin zu Forderungssicherung im Grundbuch und/oder Zwangsversteigerungsmaßnahmen.
Abschluss von Versicherungsverträgen und Überprüfung der bestehenden Verträge hinsichtlich Deckungshöhe und günstigerer Prämie
Ständige Überprüfung der Instandhaltungsrücklage nach geeigneteren Anlagemöglichkeiten, nur in Form mündelsicheren Anlagen.
Das Führen jeglicher Korrespondenz, ggf. Vornahme notwendiger Maßnahmen gegenüber den Betroffenen.
Enge Zusammenarbeit mit den Beiräten und dem Hausmeister. Kontaktpflege und Informationsaustausch. Vornehmen regelmäßiger Ortsbegehungen.
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