Leistungskatalog

Unsere Leistungen als Verwalter nach dem Wohnungseigentumgesetz umfassen (Auszug):

  • Durchführung von Eigentümerversammlungen (lt. WEG vorgeschrieben) konsequente und zeitnahe Umsetzung gefasster Beschlüsse.
  • Erstellung des Wirtschaftsplans für das jeweilige laufende Rechnungsjahr.
  • Die Abrechnung der Kosten der laufenden Verwaltung und deren Umlage auf die einzelnen Eigentümer, wobei eine evtl. Unter-, bzw. Überdeckung zum Ende eines Wirtschaftsjahres durch Nach- oder Rückzahlungen ausgeglichen und somit etwaige Verluste des laufenden Jahres nicht in die nächsten Jahre übertragen werden.
  • Auszahlungen der Guthaben aus der Einzeljahresabrechnung, bzw. Anforderung der Nachzahlungen.
  • Regelmäßige Informationsgespräche mit dem Verwaltungsbeirat über Belange des Gemeinschaftseigentums überwiegend vor Ort.
  • Abschluss der Wartungsverträge für haustechnische Anlagen, wie z. B. für Aufzug, Heizung, Wasserenthärtungsanlagen u.a.
  • Wiederkehrende Überprüfung der bestehenden Verträge hinsichtlich ihrer Aktualität. (Preis-/Leistungsverhältnis)
  • Einstellung, Dienstplaneinteilung und Überwachung von Hauswarten und sonstigen Hilfskräften einschließlich Führung der Lohn- und
    Sozialabgabekonten.
  • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung. Unverzügliche Ahndung von Verstößen bis hin zu Abmahnungen und/oder Unterlassungsklagen.
  • Vorbereitungs- und Überwachungsarbeiten im Rahmen der Instandhaltung/Instandsetzung. (Einholen und Auswerten von Kostenvoranschlägen, Rechnungsprüfung etc.)
  • Die Buchhaltung und Abrechnung erfolgen über ein IBM-Hausverwaltungsprogramm jeweils nach der aktuellen Rechtsprechung. Zeitnahe Belegerfassung, Hausgeldlisten und/oder der Stammdaten.
  • Laufende Überwachung der Hauskassenvorauszahlungen. Mahnen bis hin zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens für rückständige Wohngelder. Begleitung gerichtlicher Auseinandersetzungen bis hin zu Forderungssicherung im Grundbuch und/oder Zwangsversteigerungsmaßnahmen.
  • Abschluss von Versicherungsverträgen und Überprüfung der bestehenden Verträge hinsichtlich Deckungshöhe und günstigerer Prämie
  • Ständige Überprüfung der Instandhaltungsrücklage nach geeigneteren Anlagemöglichkeiten, nur in Form mündelsicheren Anlagen.
  • Das Führen jeglicher Korrespondenz, ggf. Vornahme notwendiger Maßnahmen gegenüber den Betroffenen.
  • Enge Zusammenarbeit mit den Beiräten und dem Hausmeister. Kontaktpflege und Informationsaustausch. Vornehmen regelmäßiger Ortsbegehungen.