Unsere Leistungen als Verwalter nach dem Wohnungseigentumgesetz umfassen:
- Durchführung von Eigentümerversammlungen (lt. WEG vorgeschrieben) konsequente und zeitnahe Umsetzung gefasster Beschlüsse.
- Erstellung des Wirtschaftsplans für das jeweilige laufende Rechnungsjahr.
- Die Abrechnung der Kosten der laufenden Verwaltung und deren Umlage auf die einzelnen Eigentümer, wobei eine evtl. Unter-, bzw. Überdeckung zum Ende eines Wirtschaftsjahres durch Nach- oder Rückzahlungen ausgeglichen und somit etwaige Verluste des laufenden Jahres nicht in die nächsten Jahre übertragen werden.
- Auszahlungen der Guthaben aus der Einzeljahresabrechnung, bzw. Anforderung der Nachzahlungen.
- Regelmäßige Informationsgespräche mit dem Verwaltungsbeirat
über Belange des Gemeinschaftseigentums überwiegend vor Ort.
- Abschluss der Wartungsverträge für haustechnische Anlagen, wie z. B. für Aufzug, Heizung, Wasserenthärtungsanlagen u.a.
- Wiederkehrende Überprüfung der bestehenden Verträge hinsichtlich ihrer
Aktualität. (Preis-/Leistungsverhältnis)
- Einstellung, Dienstplaneinteilung und Überwachung von Hauswarten
und sonstigen Hilfskräften einschließlich Führung der Lohn- und
Sozialabgabekonten.
- Überwachung der Einhaltung der Hausordnung. Unverzügliche Ahndung
von Verstößen bis hin zu Abmahnungen und/oder Unterlassungsklagen.
- Vorbereitungs- und Überwachungsarbeiten im Rahmen der Instandhaltung/Instandsetzung. (Einholen und Auswerten von Kostenvoranschlägen, Rechnungsprüfung etc.)
- Die Buchhaltung und Abrechnung erfolgen über ein IBM-Hausverwaltungsprogramm jeweils nach der aktuellen Rechtsprechung. Zeitnahe Belegerfassung, Hausgeldlisten und/oder der Stammdaten.
- Laufende Überwachung der Hauskassenvorauszahlungen. Mahnen bis hin zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens für rückständige Wohngelder. Begleitung gerichtlicher Auseinandersetzungen bis hin zu Forderungssicherung im Grundbuch und/oder Zwangsversteigerungsmaßnahmen.
- Abschluss von Versicherungsverträgen und Überprüfung der bestehenden Verträge hinsichtlich Deckungshöhe und günstigerer Prämie
- Ständige Überprüfung der Instandhaltungsrücklage nach geeigneteren
Anlagemöglichkeiten, nur in Form mündelsicheren Anlagen.
- Das Führen jeglicher Korrespondenz, ggf. Vornahme notwendiger Maßnahmen gegenüber den Betroffenen.
- Enge Zusammenarbeit mit den Beiräten und dem Hausmeister. Kontaktpflege und Informationsaustausch. Vornehmen regelmäßiger Ortsbegehungen.
- Kostenlose Übernahme bestehender Verwaltungsakten sowie deren
Aufarbeitung. Rückständige Jahresabrechnungen werden zu Selbstkosten – nur auf Wunsch und Beschluss der Gemeinschaft – aufgearbeitet.